Pauschbeträge für berufliche Auslandsreisen ab 2023
Das Bundesfinanzministerium hat mit Datum vom 23.11.2022 (Az. IV C 5 – S 2353/19/10010 :004) aktualisierte Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei beruflich und betrieblich veranlassten Auslandsreisen veröffentlicht. Sie gelten ab dem 1.1.2023. Die Pauschbeträge für Übernachtungskosten sind ausschließlich in den Fällen der Arbeitgebererstattung anwendbar. Für den Werbungskostenabzug sind nur die tatsächlichen Übernachtungskosten maßgebend; dies gilt entsprechend für den Betriebsausgabenabzug.
Themenbereich:
berufliche Auslandsreisen Pauschbeträge
Erschienen:
März 2023
Wir helfen Ihnen gerne
persönlich weiter!