Mandantenrundschreiben Sonderausgabe: Arbeitszimmer und Homeoffice-Pauschale

Beim (häuslichen) Arbeitszimmer stellt sich oft die Frage, ob die Aufwendungen voll abziehbar sind, nur zum Teil oder gar nicht. Mit Wirkung ab 2023 wurde der Abzug durch das Jahressteuergesetz 2022 neu geregelt und zumindest teilweise vereinfacht. Zudem wurde die bislang befristet geltende Homeoffice-Pauschale dauerhaft im Einkommensteuergesetz verankert.
Grund genug, das Arbeitszimmer aus steuerlicher Sicht näher zu betrachten.

Lesen Sie alle Informatiuoen  im PDF (Link rechts).

Dieser Beitrag ist Teil unseres Mandantenrundschreibens vom Sonderausgabe Mai 2023

Themenbereich:
Arbeitszimmer Homeoffice Homeoffice-Pauschale

Erschienen:
Sonderausgabe Mai 2023

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