Keine Einkünfte: Entschädigung für die Aufnahme von Geflüchteten in der privaten Wohnung
Nach Angaben des Finanzministeriums Thüringen haben sich Bund und Länder darauf verständigt, dass die Zahlung einer Aufwandsentschädigung für die Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine in der privaten Wohnung nicht zu einkommensteuerlich relevanten Einkünften führt.
Voraussetzung ist jedoch, dass die Pauschale nach einer von der zuständigen Behörde vorgenommenen Kalkulation die durchschnittlichen Unterbringungskosten nicht übersteigt.
Beachten Sie: Diese Regelung gilt zunächst nur für das Jahr 2022.
Themenbereich:
Aufnahme von Geflüchteten
Erschienen:
Juni 2022
Quelle: FinMin Thüringen, PM vom 7.4.2022, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 228746
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