Jahressteuergesetz 2020: Regierungsentwurf enthält viele steuerliche Neuregelungen

Die Bundesregierung hat einen 215 Seiten starken Entwurf für ein Jahressteuergesetz 2020 vorgelegt, der vor allem Änderungen bei der Einkommen- und Umsatzsteuer enthält. So soll
z. B. die Steuerbefreiung der Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld bis 31.12.2021 verlängert werden. Lesen Sie alle wichtigen Informationen zu den folgenden Themen im aktuellen Mandantenrundschreiben, das Sie unter www.geipel-kollmannsberger.de im Bereich Service laden können:

  • Verbilligte Vermietung
  • Investitionsabzugsbetrag
  • Doch keine erweiterte Steuerpflicht auf Kapitalforderungen
  • Gehaltsextras
  • Umsatzsteuer

Wie geht es nun weiter?

Dieser Beitrag ist Teil unseres Mandantenrundschreibens vom Oktober 2020

Themenbereich:
Jahressteuergesetz 2020

Erschienen:
Oktober 2020

Haben Sie noch Fragen?
Wir helfen Ihnen gerne
persönlich weiter!
089 64 24 44-0
kanzlei@geipel-kollmannsberger.de