Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz: Voraussichtliche Staatenaustauschliste für 2021

Nach den Vorgaben des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes werden Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zwischen dem Bundeszentralamt für Steuern und der zuständigen Behörde des jeweils anderen Staates automatisch ausgetauscht. Das Bundesfinanzministerium hat nun die Staaten bekanntgegeben, mit denen voraussichtlich der automatische Datenaustausch zum 30.9.2021 erfolgt.

Beachten Sie: Weiterführende Informationen zum Informationsaustausch über Finanzkonten erhalten Sie u. a. auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums (unter www.iww.de/s308) und auf der Webseite des Bundeszentralamts für Steuern (unter www.iww.de/s2991).

Dieser Beitrag ist Teil unseres Mandantenrundschreibens vom Juni 2021

Themenbereich:
Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz Staatenaustauschliste

Erschienen:
Juni 2021

BMF-Schreiben vom 11.2.2021, Az. IV B 6 – S 1315/19/10030 :032, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 222000

Haben Sie noch Fragen?
Wir helfen Ihnen gerne
persönlich weiter!
089 64 24 44-0
kanzlei@geipel-kollmannsberger.de