Das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz im Überblick

Das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz, das auf den Ergebnissen des Koalitionsausschusses vom 3.6.2020 basiert, ist nach der Zustimmung des Bundesrates „in trockenen Tüchern.“ Insbesondere die zeitlich befristete Senkung der Umsatzsteuersätze soll dazu beitragen, dass die Wirtschaft schnell wieder in Schwung kommt. Im aktuellen Mandantenrundschreiben Ausgabe Augst 2020, das Sie unter www.geipel-kollmannsberger.de im Bereich Service herunterladen können, erfahren Sie viele Informationen zu diesem Thema. Unter anderem lesen Sie zu …

  • Umsatzsteuersätze
  • Abgabe von Speisen zum Verzehr vor Ort
  • Anpassungen bei den Verbuchungs- und Kassensystemen
  • Zahlreiche Abgrenzungsfragen
  • Anwendungsbeginn
  • Preisauszeichnung
  • Dauerleistungen/Teilleistungen
  • Gutscheine
  • Falsche Anwendung des Steuersatzes
  • Übergangsregelungen

… und viele weitere Gesetzesaspekte

Dieser Beitrag ist Teil unseres Mandantenrundschreibens vom August 2020

Themenbereich:
Corona Steuerhilfegesetz

Erschienen:
August 2020

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