Aktualisierte Bescheinigungen für die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung
Mit der Steuerermäßigung des § 35c Einkommensteuergesetz werden energetische Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden gefördert. Für die hierbei mit der Steuererklärung einzureichenden Bescheinigungen stellt das Bundesfinanzministerium Muster bereit. Für energetische Maßnahmen des Jahres 2024 wurden die Musterbescheinigungen nun u. a. um Angaben zu Umfeldmaßnahmen ergänzt.
Dieser Beitrag ist Teil unseres Mandantenrundschreibens vom April 2024
Themenbereich:
energetische Gebäudesanierung
Erschienen:
April 2024
Quelle: BMF-Schreiben vom 6.2.2024, Az. IV C 1 – S 2296-c/20/10003 :006
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