Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz: Finale Staatenaustauschliste für 2026 liegt vor

Nach den Vorgaben des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes werden Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zwischen dem Bundeszentralamt für Steuern und der zuständigen Behörde des jeweils anderen Staates automatisch ausgetauscht.

Das Bundesfinanzministerium hat nun mit Schreiben vom 8.6.2026 (Az. IV D 3 – S 1315/00304/071/023) die Staatenaustauschliste 2026 bekannt gegeben. Enthalten sind die Staaten, mit denen der automatische Datenaustausch zum 30.9.2026 erfolgt.

Weitere Informationen zum Informationsaustausch erhalten Sie u. a. auf der Webseite des Bundeszentralamts für Steuern (unter www.iww.de/s2991).

Dieser Beitrag ist Teil unseres Mandantenrundschreibens vom August 2026

Themenbereich:
Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz

Erschienen:
August 2026

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